Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in der Europäischen Union (EU) eingeführt, um den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen und Organisationen melden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Whistleblower vor möglichen Repressalien und Sanktionen zu schützen, die sie aufgrund ihrer Enthüllungen erleiden könnten, und ihnen gleichzeitig einen sicheren und vertraulichen Kanal zur Verfügung zu stellen, um ihre Bedenken zu äußern. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug, Missmanagement und anderen unethischen oder illegalen Praktiken in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, da es Personen ermutigt, diese Probleme zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu haben.

Interne Meldestelle

NEXTRAIL nutzt als Meldekanal das Tool Personio. Das Tool gewährleistet Vertraulichkeit und eine sichere wechselseitige Kommunikation zwischen meldender und verantwortlicher Person, ohne jemals die Identität der meldenden Person preiszugeben – es sei denn, die meldende Person enthüllt diese selbst in Ihren Angaben.

Externe Meldestelle

Allen Meldenden steht es frei eine externe Meldestelle zu kontaktieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung der Hinweisgeberstelle des Bundesjustizministeriums.