Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in der Europäischen Union (EU) eingeführt, um den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen und Organisationen melden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Whistleblower vor möglichen Repressalien und Sanktionen zu schützen, die sie aufgrund ihrer Enthüllungen erleiden könnten, und ihnen gleichzeitig einen sicheren und vertraulichen Kanal zur Verfügung zu stellen, um ihre Bedenken zu äußern. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug, Missmanagement und anderen unethischen oder illegalen Praktiken in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, da es Personen ermutigt, diese Probleme zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu haben.
NEXTRAIL nutzt als Meldekanal das Tool Personio. Das Tool gewährleistet Vertraulichkeit und eine sichere wechselseitige Kommunikation zwischen meldender und verantwortlicher Person, ohne jemals die Identität der meldenden Person preiszugeben – es sei denn, die meldende Person enthüllt diese selbst in Ihren Angaben.
Allen Meldenden steht es frei eine externe Meldestelle zu kontaktieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung der Hinweisgeberstelle des Bundesjustizministeriums.
Telefon: +49 30 88776888
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon: +49 69 65007994
Schaumainkai 91
60596 Frankfurt / Main
Telefon: +49 531 61800888
Damm 16
38100 Braunschweig
Telefon: +49 89 28788808
Herzog-Wilhelm-Str. 19
80331 München
Telefon: +41 31 9500909
Sägeweg 11
3073 Muri bei Bern
Telefon: +43 676 7348876
Marxergasse 1b/Top 5
1030 Wien